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Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung sowie Information zur Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung

Wir bemühen uns, diesen Webauftritt barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter www.zaks.bremen.de veröffentlichten Webauftritt der Zentralen Antikorruptionsstelle.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

• Dieses Angebot ist im Wesentlichen barrierefrei. Es werden die Anforderungen der BITV 2.0 im Wesentlichen erfüllt.
Die Grundfunktionen (Grundaufbau, Navigation, Seitenstruktur, Mobilansicht, zusätzliche Module und Funktionen) wurden während der Erstellung auf Barrierefreiheit in Form des WCAG-Tests und der Web Content Accessibility Guidelines evaluiert.
Eine Evaluierung des Baukastens erfolgte im September 2022 durch ein zertifiziertes Prüfinstitut und anschließend nur bei funktionalen Neuerungen der Module.
Es ist unser Ziel, diesen Internetauftritt möglichst allgemein verfügbar zu machen, unabhängig von den technischen Möglichkeiten und Einschränkungen. Aus diesem Grund verbessern wir ständig die Benutzungsfreundlichkeit des Internetauftritts.
Aufgrund der regelmäßigen Überprüfung des KOGIS-Baukastens sind die meisten Anforderungen der Normen oder technischen Spezifikationen mit wenigen Ausnahmen erfüllt. Die Beseitigung von neu identifizierten Barrieren wird unverzüglich veranlasst oder durch Alternativen ergänzt.
Die redaktionellen Inhalte wurden im Rahmen einer Selbstbewertung überprüft.

Welche Inhalte sind nicht barrierefrei?

• Es sind nicht alle veröffentlichten PDF Dokumente barrierefrei. Eine entsprechende Kennzeichnung ist vorgesehen.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 17.02.2025 aktualisiert.

Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)

Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit einer Beschreibung, wo genau und welche Barriere Ihnen aufgefallen ist:
office.zaks@inneres.bremen.de
Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden.
Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.

Barrierefreiheit von Dokumenten (insbesondere PDF-Dateien)

Die Dokumente und insbesondere PDF-Dateien des Internetauftritts werden in der Regel barrierefrei angeboten. Davon ausgenommen sind Dokumente und PDF-Dateien, die uns von anderen Dienststellen und Behörden zur Verfügung gestellt wurden und ein Zusatzangebot darstellen beziehungsweise deren Inhalt auch als HTML-Alternative zur Verfügung steht.

Inhaltsstruktur

Im Internetauftritt wurde eine korrekte semantische Struktur umgesetzt. Es werden durchgängig Überschriften verwendet, um die Seiten zu unterteilen und besser zu strukturieren. Wir haben den Links beschreibende Namen beigefügt, sodass verständlich ist, welche Funktion sie haben. Wir haben versteckte Texte hinzugefügt, um Ihnen mitzuteilen, wenn ein Link ein neues Fenster oder eine neue Registerkarte in Ihrem Browser öffnet.
Die Seite Inhaltsübersicht, erreichbar über die untere Fußnavigationsleiste, enthält die Übersicht aller Inhaltsseiten des Internetauftritts. Mit einem Klick auf die abgebildeten Verlinkungen gelangen Sie direkt zur jeweiligen Seite.

Bildschirmauflösung

Der Internetauftritt ist für unterschiedliche Auflösungen gleichermaßen optimiert und stellt für Mobilgeräte eine eigene optimierte Darstellung bereit.

Tastatursteuerung und Navigation

Unsere Internetseiten lassen sich alternativ ausschließlich mit der Tastatur bedienen. Verwenden Sie folgende Tasten:
• Um ein Kontrollfeld zu wählen/abzuwählen, verwenden Sie die Leertaste.
• Um sich zwischen Links vorwärts zu bewegen, verwenden Sie die Tabulatortaste.
• Um sich zwischen Links rückwärts zu bewegen, verwenden Sie gleichzeitig die Umschalt- mit der Tabulatortaste.
• Um einen Schaltflächenbefehl auszuführen, wählen Sie die Schaltfläche und betätigen die Eingabetaste.

Schriftgröße verändern, zoomen

Um die Darstellungsgröße zu verändern, halten Sie die Taste "Strg" gedrückt und bewegen das Scrollrad auf der Maus oder halten Sie die Taste "Strg" gedrückt und verwenden die "Plus"-Taste zum Vergrößern oder die "Minus"-Taste zum Verkleinern.
Alternativ können Sie den Schriftgrad über die Browsereinstellungen verändern.
Weitere Erläuterungen erhalten Sie in der Hilfe zu Ihrem Browser.

Suche und Suchtipps

Die Volltextsuche finden Sie rechts oben oberhalb der roten Menüleiste. Ein paar Suchtipps:
• Umlaute (ö, ä, ü) werden erkannt
• Wenn Sie mehr als einen Suchbegriff eintragen, werden diese "Und"-verknüpft
• Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden
• Nach der Eingabe von wenigstens vier Zeichen werden Ihnen passende Vorschläge zu ihrer Eingabe angeboten
• Nach einer erfolgreichen Suche können Sie die Ergebnismenge durch Einschränkung durch unterschiedliche Filter einschränken
• Um eine zusammenhängende Wortgruppe zu suchen, setzen Sie Ausdrücke oder Namen in Anführungszeichen: "KOGIS Bremen"

Formulare

Die Onlineformulare sind technisch barrierefrei erstellt worden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Fähigkeit, Anfragen oder Anträge zu stellen, Inhaltssuchen durchzuführen und Interaktionen auszuführen, nicht eingeschränkt sind.

Bilder

Wir haben allen informativen Bildern (und Bildern von Texten) beschreibende Alternativtexte hinzugefügt und alle rein dekorativen Bilder (wie beispielsweise die Hintergrundbilder) mit einem Null-Alternativtext-Marker versehen, sodass erkenntlich wird, dass keine Alternativtexte vorhanden sind.

Videodateien

In dem eingebetteten Player werden unterschiedliche Formate direkt abgespielt. Über die entsprechende Schaltfläche des Players können Sie vorhandene Untertitel ein- und ausblenden.
Bildschirminhalte vorlesen lassen
Immer mehr Browser bieten integrierte Vorlese-Funktionen, die Ihnen die Seite laut vorliest. Im Microsoft Edge können Sie sich den Inhalt mit der Tastenkombination STRG+Umschalttaste+U vorlesen lassen.
Außerdem gibt es auf manchen Unterseiten einen Lesemodus, den plastischen Reader. Dieser wird durch ein Buchsymbol am Ende der Adresszeile im Browser angezeigt. Klicken Sie auf das Buch, dann erhalten Sie eine andere Ansicht des Hauptinhalts der Seite. Jetzt können Sie sich diesen Inhalt vorlesen lassen. Man kann auch über das Drücken der F9 Taste auf der Tastatur in und aus dem Lesemodus wechseln.

Video überspringenVideo startenVideo anhaltenleiserlauter

Information zur Erklärung zur Barrierefreiheit

Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für

• blinde Menschen.
• gehörlose Menschen.
• Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.

Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.

In diesem Text steht:

Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,

• wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
• wenn eine App nicht barrierefrei ist?

Regeln im Gesetz

Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und App
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.

Was sind öffentliche Stellen?

Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland
oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel

• Ämter und Behörden
• einige Firmen für Wohnungsbau
• Schulen und einige KiTas

Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:

• einige Museen, Bibliotheken und Theater
• einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen

Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.

Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist

• auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
• in allen App von öffentlichen Stellen

Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:

• Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
Fachleute können das prüfen.
Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.
• Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.
• Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.
Wichtig:
Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.
• In der Erklärung muss auch das Datum sein,
von wann die Erklärung ist.
Wichtig:
Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.

Barrieren melden

Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:

• mit einer E-Mail
• mit einem Anruf
• mit einem Kontakt-Formular

Sie können sich über diese Dinge beschweren:

• Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.
• Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
• Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,
aber die Infos sind nicht barrierefrei.
Zum Beispiel:
Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.
• Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.

Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:

Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de

Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:

nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle

Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder App von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.

© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.

17. Februar 2025