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Korruptionsregistergesetz

Das am 01. Juli 2011 in Kraft getretene Bremische Gesetz zur Errichtung und Führung eines Korruptionsregisters (Bremisches Korruptionsregistergesetz – BremKorG) vom 17. Mai 2011 (Brem.GBl. S. 365), das zuletzt durch Gesetz vom 18. Dezember 2018 (Brem.GBl. S. 646) geändert worden ist, sieht in seinem § 10 Absatz 3 folgende Regelung zum Außerkrafttreten vor.
Das BremKorG tritt mit erstmaligem Inkrafttreten einer Verordnung nach § 10 des Wettbewerbsregistergesetzes außer Kraft. Eine solche Verordnung hat der Bund mittlerweile erlassen. Am 23.04.2021 ist die Verordnung über den Betrieb des Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregisterverordnung - WRegV) vom 16.04.2021 (BGBl. I S. 809) verkündet worden. Das Bremische Korruptionsregistergesetz ist somit am 23.04.2021 außer Kraft getreten.
Der Senator für Inneres und Sport als das für das Bremische Korruptionsregistergesetz zuständige Ressort hat dementsprechend nun angewiesen, dass die Anfragen an das Bremische Korruptionsregister nicht mehr beantwortet werden.