In immer kürzeren Abständen wird die Öffentlichkeit durch Medienberichte über Korruptionsfälle in Politik, Wirtschaft und Verwaltung aufgeschreckt. Korruptes Handeln verursacht beträchtlichen finanziellen Schaden zu Lasten der Allgemeinheit und einen Verlust an Vertrauen in die Unparteilichkeit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch Politik und Verwaltung. Im öffentlichen Dienst erfüllt der ganz überwiegende Teil der Beschäftigten seine Aufgaben loyal, unparteiisch und gerecht - nur ganz wenige sind korrupt, allerdings mit insgesamt schwerwiegenden Folgen. Korruption wird oft als "unscharfes Phänomen" bezeichnet. Für Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung wurden [LINK1638; die wichtigsten Aspekte] zusammengefasst.
Auch wenn es kein Allheilmittel gegen Korruption gibt, kann hier vorgebeugt und Korruption wirksam bekämpft werden. Der Bremer Senat hat, wie der Bund und andere Bundesländer auch, für das Land und die Stadtgemeinde Bremen ein umfassendes Bündel von Massnahmen zur Korruptionsbekämpfung beschlossen und umgesetzt.
Ein wichtiger Schwerpunkt für eine nachhaltige Korruptionsbekämpfung sind die Aufklärung und Sensibilisierung der Beschäftigten. Das Thema "Korruption" wird daher in der Verwaltungsausbildung flächendeckend behandelt und im Rahmen der Fortbildung bietet die Zentrale Anti-korruptionsstelle Kurse an.
Hinweise über die Entwicklung der Korruption in der Freien Hansestadt Bremen enthält die "Polizeiliche Kriminalstatistik". Im kleinsten Bundesland sind die Fallzahlen allerdings so gering, dass allgemeine Tendenzen eher dem Lagebild Korruption des Bundeskriminalamtes und dem Ersten Periodischen Sicherheitsbericht der Bundesministerien des Innern und der Justiz entnommen werden können. Weltweit untersucht und analysiert Transparency International korruptives Geschehen.
Im Bremer Landtag, der Bremischen Bürgerschaft, war die Korruptionsbekämpfung mehrmals Gegenstand ausführlicher Beratung. [LINK1823;Einzelheiten] finden Sie hier.
Für die Stadt Bremerhaven hat der Magistrat ebenfalls Regelungen für seinen Verwaltungsbereich erlassen. Über die Maßnahmen in den Bundesländern informieren die Umsetzungsberichte der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren.