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Der Bremer Ansatz zur Korruptionsbekämpfung

Der Bremer Senat hat bereits Ende der neunziger Jahre ein breit angelegtes, ineinandergreifendes Maßnahmenbündel mit den Elementen Prävention, Kontrolle und Repression zur Korruptionsbekämpfung verabschiedet. Nunmehr wurden neue Ansätze zur Optimierung der vorhandenen Strukturen und Systeme entwickelt und durch den Bremer Senat am 31.10.2006 als Neuorganisation der Korruptionsbekämpfung beschlossen. Den Kern der Veränderungen stellt die Zusammenlegung der Aufgaben der Korruptionsvorbeugung und der Strafverfolgung in einer Dienststelle dar - der ZAKS (Zentrale Antikorruptionsstelle) beim Senator für Inneres.

Herausragende Meilensteine:

Die 2001 erlassene und 2013 überarbeitete Verwaltungsvorschrift zur Vermeidung und Bekämpfung der Korruption (pdf, 357.3 KB) in der öffentlichen Verwaltung in der Freien Hansestadt Bremen (Land und Stadtgemeinde); die Verwaltungsvorschift über die Annahme von Belohnungen und Geschenken (pdf, 336.2 KB), erlassen im Jahr 2001; Einrichtung von Innenrevisionen auch zur Verhinderung von Korruption; einschränkende Regelungen zur Genehmigung von Nebentätigkeiten im Bremischen Beamtengesetz; [LINK 1960;Verwaltungsvorschrift über die Annahme und Verwendung von Beträgen aus Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatischen Schenkungen.

Folgende Strukturen wurden damit geschaffen:

  • Einrichtung der ZAKS als Zentralstelle für die präventiven und repressiven Aufgaben der Korruptionsbekämpfung
  • Ernennung von Antikorruptionsbeauftragten in den einzelnen Ressorts als Ansprechpartner für Beschäftigte und Leitung
  • Stärkung der Kontrolle in den einzelnen Dienststellen durch Innenrevisionen
  • Aufbau einer Datenbank im Bauressort zum "Controlling bei der Vergabe von Aufträgen (ConVerA)"
  • Schaffung des behördenübergreifenden Antikorruptionsrates (AKR) als Instrument der Vernetzung und des Wissenstransfers

Arbeitsgruppe der Norddeutschen Länder zur Korruptionsprävention:

  • Die Konferenz der Innenminister:innen und –senator:innen der norddeutschen Küstenländer (Nord-IMK) hat in ihrer Sitzung am 01. Oktober 2014 in Hamburg eine verstärkte Zusammenarbeit bei der Korruptionsbekämpfung beschlossen. Dabei hat sie die Bedeutung einer effektiven Korruptions-prävention betont, die neben einer konsequenten Strafverfolgung eine wesentliche Säule der systematischen Korruptionsbekämpfung bildet.
  • Beim Auftakttreffen der länderübergreifenden Arbeitsgruppe zum Themenbereich Prävention im Frühsommer 2015 in Bremen fand ein erster fachlicher Austausch unter Einbeziehung von Vertreter:innen auch des Kommunalbereiches (Städteverband Schleswig-Holstein, Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern) statt.
  • Diese Form des Austauschs wurde auf Arbeitsgruppenebene institutionalisiert. Neben einer denkbaren zu prüfenden Vereinheitlichung oder Anpassung von Regelwerken werden in den regelmäßigen Treffen gemeinsame Themen erörtert.
  • Bremen wurde gebeten, mit der Zentralen Antikorruptionsstelle die Geschäftsführung der länderübergreifenden Arbeitsgruppe wahrzunehmen, die Sitzungsorte rotieren zwischen den beteiligten Ländern.