Entsprechend der grundsätzlichen Zuständigkeit und Verantwortlichkeit der einzelnen Senatsressorts wurden in allen Ressorts Antikorruptionsbeauftragte ernannt.
Die Antikorruptionsbeauftragten sind für alle Dienststellen in ihrem jeweiligen Ressortbereich Ansprechpartner in Fragen der Korruptionsprävention. Der jeweiligen Dienststellenleitung direkt zugeordnet, unterliegen sie im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung direkt deren Dienst- und Fachaufsicht.
Die Aufgaben im einzelnen:
Außerdem wirken die Antikorruptionsbeauftragten als innerbehördliche Bindeglieder und stellen die Einbringung von Sachkompetenz in Gesprächs- und Arbeitskreisen gegen Korruption sicher. Darüber hinaus wirken sie bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zur Korruptionsprävention und -bekämpfung mit.
Weitere Einzelheiten zu Aufgabe und Funktion der Antikorruptionsbeauftragten finden Sie unter Punkt 5 der Verwaltungsvorschrift zur Vermeidung und Bekämpfung der Korruption (pdf, 357.3 KB).
Alle Antikorruptionsbeauftragten der Ressorts sowie Vertreter von Staatsanwaltschaft, Landesrechnungshof und Gesamtpersonalrat treffen sich regelmäßig unter Vorsitz des Leiters der ZAKS im Antikorruptionsrat (AKR) zum Informationsaustausch und Erarbeitung grundsätzlicher Fragestellungen der Antikorruptionsarbeit. Auch die Aufgaben des AKR sind in der Verwaltungsvorschrift zur Vermeidung und Bekämpfung der Korruption beschrieben.