Obwohl es sich um ein Jahrhunderte altes Phänomen handelt, gibt es keine genaue Definition. Für den Duden hat der Begriff einen wirtschaftlichen und einen moralischen Aspekt: Es bedeutet Bestechlichkeit, Bestechung und/oder das Verderben, Sittenverfall.
Im Alltagsgebrauch werden unter "Korruption" komplizierte Geflechte verstanden, deren Durchdringung oder Aufbrechen aufgrund gegenseitiger Deckung und vorhandener Abhängigkeiten schwer möglich erscheint.
Spontane (situative) Korruption ist das unmittelbare Anbieten z.B. einer Geldsumme, damit eine Amtshandlung unterbleibt. Planmäßige (strukturelle) Korruption ist dagegen langfristig angelegt und bewusst geplant. Ihr geht oft eine "systematische Verstrickung" voraus: Anfangs kleine Gefälligkeiten werden allmählich gesteigert und nach und nach entsteht eine Abhängigkeitssituation.
Zur Korruption gehören mindestens zwei Beteiligte: einen Nehmer und einen Geber. Beide machen sich strafbar. Da es anders als bei Raub oder Diebstahl keine direkten Anzeige erstattenden Opfer gibt, ist die Aufdeckung von Korruption besonders schwierig. Nehmer können sein: Öffentlich Bedienstete, Firmenangestellte oder Mandatsträger, wenn sie über Entscheidungsmacht oder Stimmbefugnis verfügen oder eine Geheimnisträgerfunktion haben. Geber können sein: Einzelpersonen, Sanktionsbedrohte, "Freunde", "Kollegen", Wirtschaftsunternehmen, Organisierte Kriminalität (Kartelle/"Mafia").
Gefährdet sind alle Bereiche, die
Bund, Länder und Gemeinden haben Gesetze und Verwaltungsvorschriften erlassen, so unter anderem speziell zur Korruptionsprävention, zum öffentlichen Dienstrecht und zum öffentlichen Auftragswesen.
Kern der im Strafgesetzbuch unter Strafe gestelltenTatbestände sind die Vorteilsannahme (§ 331), die Bestechlichkeit (§ 332), die Vorteilsgewährung (§ 333) und die Bestechung (§ 334). Weitere Rechtsvorschriften für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes enthalten das Disziplinarrecht (für Beamte) und das Bürgerliche Recht (BGB)/Arbeitsrecht (für Arbeitnehmer).
Ausführlicher: Rechtsgrundlagen/Rechtsfolgen
In Bremen hat der Senat eine spezielle "Verwaltungsvorschrift zur Vermeidung und Bekämpfung der Korruptionin der Verwaltung" (pdf, 357.3 KB), eine "Verwaltungsvorschrift zur Vermeidung und Bekämpfung der Korruption in Gesellschaften der Freien Hansestadt Bremen - Land und Stadtgemeinde -" (pdf, 337.9 KB) und eine "Verwaltungsvorschrift über die Annahme von Belohnungen und Geschenke" (pdf, 336.2 KB) erlassen.
Ausführlicher: Verhaltenskodex
Einen besonderen Leitfaden für Vorgesetzte und Dienststellenleiter hat die Zentrale Antikorruptionsstelle herausgegeben.
Die Antikorruptionsbeauftragten der jeweiligen Ressorts sind in ihrem Bereich und für nachgeordnete Dienststellen Ansprechpartner für Beschäftigte, Bürgerinnen und Bürger sowie die Dienststellenleitungen, unabhängig von sonst einzuhaltenden Dienstwegen. Sie stehen auch zur allgemeinen Beratung und Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung. Die ZAKS unterstützt die Antikorruptionsbeauftragen der Ressorts. Sie veranstaltet für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes Seminare zur Aus- und Fortbildung im Bereich Korruptionsprävention. Darüber hinaus ist sie eine zentrale Anlaufstelle für Anliegen aller Bürgerinnen und Bürger und für alle Beschäftigten, auch bei anonymen Hinweisen. Die Staatsanwaltschaft ist ein weiterer Ansprechpartner. Hier können auch Anzeigen erstattet werden. Die Sachbearbeitung wird bei der ZAKS durchgeführt.