Dieses Gesetz enthält Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Öffentliche Auftraggeber dürfen in diesen Bereichen Aufträge nur an Unternehmen vergeben, die bestimmte Sozialstandards (z.B. ein in Tarifverträgen vereinbartes Arbeitsentgelt zahlen. Tariftreue- und Vergabegesetz für das Land Bremen (pdf, 63.7 KB) .
Damit sollen Wettbewerbsverzerrungen, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften oder die Nichteinhaltung sozialer Standards entstehen, verhindert und Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme gemildert werden.
Ein Teil der hierin enthaltenen Regelungen wirkt gleichzeitig der Korruption entgegen.
Weitere Informationen und Materialien zum Vergabewesen des Landes Bremen finden Sie auf den Webseiten der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Vergaberecht und der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Vergabewesen/Wettbewerbe.