Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat am 24. Juni 2008 eine Verwaltungsvorschrift über die Annahme und Verwendung von Beträgen aus Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatischen Schenkungen zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben (pdf, 270.3 KB) erlassen.
Sie soll Transparenz sicherstellen bei privaten Zuwendungen für öffentliche Zwecke, die grundsätzlich als positiv anzusehen sind. Durch klare Abläufe und vollständige Transparenz wird dem Eindruck entgegengewirkt, öffentliche Einrichtungen würden durch finanzielle Unterstützung durch Private bei ihrer Aufgabenwahrnehmung beeinflusst oder würden deren Interessen besonders berücksichtigen. Dies gilt insbesonders im Zusammenhang mit hoheitlichem Handeln von staatlichen Stellen.
Der Senat hat 2008 in der Verwaltungsvorschrift über die Annahme und Verwendung von Beträgen aus Sponsoring, Werbung, Spenden und mäzenatischen Schenkungen zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben eine Veröffenlichungspflicht über die von Privaten in diesem Rahmen geleisteten Zahlungen beschlossen.
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