Die Vorgesetzten und Behördenleiter haben Vorbildfunktion für die ihnen unterstellten Beschäftigen. Ihr Verhalten, aber auch ihre Aufmerksamkeit sind von großer Bedeutung für die Korruptionsprävention.
In der Verwaltungsvorschrift zur Vermeidung und Bekämpfung der Korruption in der öffentlichen Verwaltung der Freien Hansestadt Bremen - Land und Stadtgemeinde, (Brem.Abl. Nr.59/2013, S. 183), sind u.a. die Schwachstellen und Einfallstore für Korruption beschrieben. Wie ihnen begegnet werden kann, wird im Folgenden aufgezeigt.
Sprechen Sie mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in regelmäßigen Abständen anhand des "Verhaltenskodex gegen Korruption" über die Verpflichtungen, die sich aus dem Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken nach § 42 BeamtStG oder den entsprechenden tariflichen Vorschriften (ausgeführt durch die Verwaltungsvorschrift über die Annahme von Belohnungen und Geschenken), aber auch aus den §§ 20, 21 BremVwVfG (Interessenkollision) ergeben.
Im Rahmen Ihrer Befugnisse:
Realisieren Sie, wenn irgend möglich, das Vier-Augen-Prinzip auch in Ihrem Verantwortungsbereich. Eventuell bietet sich die Bildung von Arbeitsteams bzw. -gruppen an. Prüfen Sie, ob die Begleitung einer bzw. eines Beschäftigten durch eine Kollegin bzw. einen Kollegen zu Ortsterminen, Kontrollen vor Ort usw. oder die Einrichtung von "gläsernen Büros" für die Abwicklung des Besucherverkehrs geboten ist, damit Außenkontakte der Dienststelle nur nach dem Vier-Augen-Prinzip vorgenommen werden. Wo sich das wegen der tatsächlichen Umstände nicht realisieren lässt, organisieren Sie Stichprobenkontrollen in nicht zu großen zeitlichen Abständen.
Setzen Sie personalwirtschaftliche Instrumente insbesondere bei Tätigkeiten mit schnell erlernbaren Fachkenntnissen konsequent wie prophylaktische Rotation nach einem Zeitraum von 4 Jahren ein: Ein Verzicht auf Umsetzung im Ausnahmefall (z.B. bei Tätigkeiten mit langfristig erworbenem Sachverstand) verlangt eine schriftliche Begründung und eine besonders gründliche Kontrolle des Arbeitsbereichs durch den Vorgesetzten.
Nutzen Sie die Zweierbelegung von Diensträumen zur Korruptionsprävention in besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten durch z.B. sporadischen Wechsel der Raumbesetzungen (auch ohne Aufgabenänderung für die Beschäftigten).
In besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsgebieten erfordert Korruptionsprävention auch eine erhöhte Fürsorge für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Machen Sie sich bewusst, dass es bei Korruption keinen beschwerdeführenden Geschädigten gibt und Korruptionsvorsorge deshalb wesentlich von Ihrer Sensibilität und der Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiterinnen bzw. Ihrer Mitarbeiter abhängt. Sie erfordert aber auch Ihre Dienst- und Fachaufsicht. Ein falsch verstandener kooperativer Führungsstil oder eine nachlässige Führung können in korruptionssensiblen Bereichen verhängnisvoll sein. Versuchen Sie deshalb die Vorgangskontrolle zu optimieren, indem Sie z.B. Kontrollmechanismen (Wiedervorlagen [ABK o.ä.;oder ähnlichem) in den Geschäftsablauf einbauen;das Abschotten oder eine Verselbständigung einzelner Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter zu vermeiden;dem Auftreten von Korruptionsindikatoren besondere Wachsamkeit zu schenken;stichprobenartig das Einhalten vorgegebener Ermessensspielräume zu überprüfen;die Akzeptanz des Verwaltungshandelns durch Gespräche mit dem "Verwaltungskunden" zu ermitteln.
Nutzen Sie auch das Fortbildungsangebot bei Lehrgängen zur Korruptionsprävention.
Auch bei Einhaltung aller Präventionsmaßnahmen ist Korruption nicht auszuschließen. Nach dem Ergebnis einer vom Bundeskriminalamt (BKA) durchgeführten Expertenbefragung ist korruptes Verhalten häufig mit Verhaltensweisen verbunden, die als Korruptionssignale gewertet werden können. Diese Wertung ist aber mit Unwägbarkeiten verbunden, weil einige der Indikatoren als neutral oder sogar positiv gelten, obwohl sie sich nachträglich als Korruptionssignale erwiesen haben.
Keiner der Indikatoren ist ein "Nachweis" für Korruption. Wenn Ihnen aber auf Grund von Äußerungen oder Beobachtungen ein Verhalten auffällig erscheint, müssen Sie prüfen, ob das Auftreten eines Indikators zusammen mit den Umfeldbedingungen eine Korruptionsgefahr anzeigt.
Auffallender und unerklärlich hoher Lebensstandard;aufwändiger Lebensstil; Vorzeigen von Statussymbolen;auffällige private Kontakte zwischen Beschäftigten und Antragstellern oder Bietern (Einladungen);unerklärlicher Widerstand gegen eine Aufgabenänderung oder eine Umsetzung, insbesondere wenn sie mit einer Beförderung bzw. Gehaltsaufbesserung oder zumindest der Aussicht darauf verbunden ist;Ausübung von Nebentätigkeiten ohne entsprechende Genehmigung bzw. Anzeige;nicht erklärbare Verhaltensänderung (z. B. aufkommende Verschlossenheit) gegenüber Kolleginnen und Kollegen und Vorgesetzten;abnehmende Identifizierung mit dem Dienstherrn oder den Aufgaben;soziale Probleme (Alkohol-, Drogen- oder Spielsucht [ABK u.ä.;und ähnliches);Prahlen mit Kontakten im dienstlichen und privaten Bereich;Vergünstigungen von Dritten (Sonderkonditionen beim Einkauf, Freihalten in Restaurants, Einladungen zu privaten oder geschäftlichen Veranstaltungen von Verwaltungskunden);auffallende Großzügigkeit von Unternehmen (z.B. Sponsoring).
Außer den vorstehenden eher neutralen gibt es auch Indikatoren, die nach den Erfahrungen des BKA charakteristisch für die Verwaltungskorruption sind und deshalb als "Alarmindikatoren" eingestuft werden müssen.
Diese Merkmale können insbesondere dann von Interesse sein, wenn sich etwas außerhalb der üblichen Norm bewegt ("unerklärliche", "nicht nachvollziehbar", "sich plötzlich verändernde", "auffallende" Verhaltens-weisen). Als häufiges und hervorstechendes Warnsignal hebt die BKA-Forschungsreihe den typischerweise aufwändigen bzw. ungewöhnlich hohen Lebensstandard von Beschäftigten mit "Nebenverdiensten" hervor, wozu auch das Vorzeigen entsprechender Statussymbole gehört.
Als Warnsignale werden ferner Andeutungen im Kollegenkreis, Gerüchte von außen sowie anonyme Hinweise (z.B. von benachteiligten und dadurch in finanzielle Schwierigkeiten geratene Unternehmer) in der BKA-Forschungsreihe aufgeführt. Diese Signale werden noch deutlicher, wenn sie sich häufen und auf bestimmte Personen oder Aufgabenbereiche konzentrieren. Anonyme Hinweise geben vielfach den Anlass zu Ermittlungen, durch die dann tatsächlich Korruption aufgedeckt werden kann.
Eine ständige Gewichtung und Analyse der "Gerüchteküche" ist dabei unabdingbar, um Missbrauch auszuschließen.
Bei konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkten für einen Korruptionsverdacht müssen Sie unverzüglich die zuständigen Antikorruptionsbeauftragten unterrichten, ebenso den Dienstvorgesetzten, damit entsprechende behördeninterne Ermittlungen eingeleitet werden können.
Bedenken Sie, dass zur wirksamen Korruptionsbekämpfung Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden auf gegenseitige Mithilfe angewiesen sind und prüfen Sie, ob es zweckmäßig oder sogar rechtlich geboten ist, ZAKS oder Staatsanwaltschaft einzuschalten.
Nur eine konsequente Verfolgung von Korruptionsfällen trägt zur Korruptionsprävention bei!