Sie sind hier:

Verhaltenskodex gegen Korruption für den öffentlichen Dienst

Dieser Verhaltenskodex soll ein Hilfsmittel für die Beschäftigten sein und sie davor bewahren, ungewollt in Korruption verstrickt zu werden. Er soll helfen, in Gefährdungssituationen das Richtige zu tun, denn:

  • Korruption schadet allen
  • Korruption beschädigt das Ansehen des Staates und der Beschäftigten
  • Korruption ist kein Kavaliersdelikt
  • Korruption führt direkt in die Strafbarkeit
  • Korruption fängt schon bei kleinen Gefälligkeiten an
  • Korruption macht abhängig
  • Korruption macht arbeitslos.

Daher:

1. Seien Sie Vorbild: Zeigen Sie durch Ihr Verhalten, dass Sie Korruption weder dulden noch unterstützen.

Korruption in der öffentlichen Verwaltung kann verhindert werden, wenn jede bzw. jeder Einzelne sich zum Ziel setzt, Korruption zu bekämpfen. Dies entspricht auch den Pflichten, die Sie bei der Einstellung gegenüber dem Dienstherrn bzw. Arbeitgeber übernommen haben (§§ 34 ff BeamtStG, § 3 TV-L und TVöD). Beamte und Angestellte verpflichten sich bei der Einstellung, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die geltenden Gesetze zu wahren und damit ihre Aufgaben gewissenhaft, unparteiisch und gerecht zu erfüllen.

2. Wehren Sie Korruptionsversuche sofort ab und informieren Sie unverzüglich den Antikorruptionsbeauftragten Ihres Ressorts und Ihren Vorgesetzten.

Sie müssen von Anfang an bei Außenkontakten klare Verhältnisse schaffen und jeden Korruptionsversuch sofort abwehren. Es darf niemals der Eindruck entstehen, dass Sie für "kleine Geschenke" offen sind. Scheuen Sie sich nicht, ein Geschenk zurückzuweisen oder es zurückzusenden, mit der Bitte um Verständnis für die für Sie geltenden Regelungen. Arbeiten Sie in einem Verwaltungsbereich, der sich mit der Vergabe von öffentlichen Aufträgen beschäftigt, müssen Sie besonders sensibel für Versuche Dritter sein, Einfluss auf Ihre Entscheidung zu nehmen. Nach den Erfahrungen gibt es in diesem Bereich die meisten Korruptionshandlungen. Halten Sie sich daher streng an Recht und Gesetz und beachten Sie die Regelungen zum Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken.

Wenn Sie von einem Dritten um eine zweifelhafte Gefälligkeit gebeten werden, informieren Sie unverzüglich Ihren Vorgesetzten und den Antikorruptionsbeauftragten Ihres Ressorts darüber. Das hilft zum einen, selbst jeglichem Korruptionsverdacht zu entgehen, zum anderen aber auch, je nach den Umständen, rechtliche Maßnahmen gegen den Dritten einleiten zu können.

Wenn Sie einen Korruptionsversuch zwar selbst abwehren, ihn aber nicht offenbaren, so wird sich Ihr Gegenüber eventuell an eine Kollegin bzw. einen Kollegen wenden und es dort versuchen. Schützen Sie daher auch Ihre Kollegin bzw. Ihren Kollegen durch konsequentes Offenlegen von Korruptionsversuchen Außenstehender.

Alle Beschäftigen (Vorgesetzte und Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter) müssen einheitlich gegen Korruption auftreten, um glaubhaft zu sein.

3. Vermuten Sie, dass jemand Sie um eine pflichtwidrige Bevorzugung bitten will, so ziehen Sie eine Kollegin bzw. einen Kollegen als Zeugen hinzu.

Vermuten Sie, dass in einem Gespräch von einem Dritten an Sie ein zweifelhaftes Ansinnen gestellt werden könnte und eine eindeutige Distanzierung nicht hilft, sollten Sie eine Kollegin bzw. einen Kollegen zu dem Gespräch hinzubitten, um durch Ihr gemeinsames Auftreten jeglichen Korruptionsversuch abzuwehren.

4. Arbeiten Sie so, dass Ihre Arbeit jederzeit überprüft werden kann.

Ihre Arbeitsweise sollte transparent und für jeden nachvollziehbar sein. Da Sie Ihren Arbeitsplatz in der Regel wieder verlassen werden (Übertragung neuer Aufgaben, Versetzung) oder auch einmal kurzfristig ausfallen (Krankheit, Urlaub), sollten Ihre Arbeitsvorgänge so transparent sein, dass sich jederzeit eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger bzw. eine Vertreterin oder ein Vertreter einarbeiten kann. "Nebenakten" sollten Sie vermeiden, um jeden Eindruck von Unredlichkeit von vornherein auszuschließen. Handakten sind nur zu führen, wenn es für die Erledigung der Arbeit unumgänglich ist.

5. Trennen Sie strikt Dienst und Privatleben. Prüfen Sie, ob Ihre Privatinteressen zu einer Kollision mit Ihren Dienstpflichten führen können.

Korruptionsversuche werden oftmals damit eingeleitet, dass Dritte dienstliche Kontakte auf Privatkontakte ausweiten wollen. Es ist besonders schwierig, eine "Gefälligkeit" zu verweigern, wenn man sich privat hervorragend versteht und man selber oder die eigene Familie Vorteile und Vergünstigungen erhält (Konzertkarten, verbilligter gemeinsamer Urlaub, Einladungen zu teuren Essen, die man nicht erwidern kann). Bei privaten Kontakten sollten Sie daher von Anfang an klarstellen, dass Sie streng zwischen Dienst- und Privatleben trennen müssen, um nicht in den Verdacht der Vorteilsannahme zu geraten.

Diese strenge Trennung zwischen privaten Interessen und dienstlichen Aufgaben müssen Sie darüber hinaus, unabhängig von einer Korruptionsgefahr, bei Ihrer gesamten dienstlichen Tätigkeit beachten. Ihre Dienststelle und jeder Bürger haben Anspruch auf Ihr unparteiisches und sachgemäßes Verhalten. Prüfen Sie daher bei jedem Verfahren, für das Sie mitverantwortlich sind, ob Ihre privaten Interessen oder solche Ihrer Angehörigen oder z.B. auch von Organisationen, denen Sie verbunden sind, zu einem Zwiespalt mit Ihren hauptberuflichen Verpflichtungen führen kann. Vermeiden Sie jeden bösen Schein möglicher Parteilichkeit. Sorgen Sie dafür, dass Sie niemandem einen Grund zur Besorgnis der Befangenheit geben, auch nicht durch Einflussnahmen von interessierter Seite.

Erkennen Sie bei einer konkreten dienstlichen Aufgabe eine mögliche Kollision zwischen Ihren dienstlichen Pflichten und Ihren privaten Interessen oder den Interessen Dritter, denen Sie sich verbunden fühlen, so unterrichten Sie darüber Ihren Vorgesetzen, damit er angemessen reagieren kann und Sie z.B. von Tätigkeiten im konkreten Einzelfall befreit.

Auch bei von Ihnen ausgeübten oder angestrebten Nebentätigkeiten muss eine klare Trennung zwischen der Arbeit und der Nebentätigkeit bleiben. Persönliche Verbindungen, die sich aus der Nebentätigkeit ergeben, dürfen die hauptberufliche Tätigkeit nicht beeinflussen. Im Zweifelsfall verzichten Sie lieber auf die Nebentätigkeit.

Bedenken Sie außerdem, dass bei Ausübung genehmigungspflichtiger, aber nicht genehmigter Nebentätigkeiten dienst- bzw. arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen. Dies gilt auch bei Versäumnis von Anzeigepflichten.

6. Unterstützen Sie Ihre Dienststelle bei der Entdeckung und Aufklärung von Korruption. Informieren Sie den Antikorruptionsbeauftragten Ihres Ressorts und Ihren Vorgesetzten bei konkreten Anhaltspunkten für korruptes Verhalten.

Korruption kann nur verhindert und bekämpft werden, wenn sich jeder für seine Dienststelle verantwortlich fühlt und alle als gemeinsames Ziel die "korruptionsfreie Dienststelle" verfolgen. Das bedeutet zum einen, dass jeder im Rahmen seiner Aufgaben dafür sorgen muss, dass Außenstehende keine Möglichkeit zur unredlichen Einflussnahme auf Entscheidungen haben.

Das bedeutet aber auch, dass korrupte Kolleginnen bzw. Kollegen nicht aus falsch verstandener Solidarität oder Loyalität gedeckt werden dürfen. Hier hat jeder die Verpflichtung, zur Aufklärung von korrupten Handlungen beizutragen und die eigene Dienststelle vor Schaden zu bewahren. Beteiligen Sie sich deshalb auch nicht an Vertuschungsversuchen.

Sie sollten sich auch nicht scheuen, mit Ihrem Vorgesetzten oder dem für Ihre Dienststelle zuständigen Antikorruptionsbeauftragten zu sprechen, wenn das Verhalten von Kolleginnen oder Kollegen Ihnen konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür gibt, dass sie bestechlich sein könnten.

Sie können sich auch an die beim Senator für Inneres eingerichtete ZAKS oder an die Staatsanwaltschaft wenden, die verpflichtet sind, auch anonymen Hinweisen nachzugehen.

Ganz wesentlich ist allerdings, dass Sie einen Verdacht nur dann äußern, wenn Sie nachvollziehbare Hinweise haben. Es darf nicht dazu kommen, dass Kolleginnen oder Kollegen angeschwärzt werden, ohne dass ein konkreter Anhaltspunkt vorliegt.

7. Unterstützen Sie Ihre Dienststelle beim Erkennen fehlerhafter Organisationsstrukturen, die Korruption begünstigen.

Eine Nischenbildung, in der Korruption besonders gut gedeihen kann, wird beispielsweise durch langjährig praktizierte Verfahrensabläufe ermöglicht. Dies gilt insbesondere für Verfahren, bei denen nur eine Beschäftigte bzw. ein Beschäftigter (Spezialistentum!) allein für die Vergabe von Vergünstigungen verantwortlich ist. Ebenso ist an Arbeitsabläufe zu denken, die bewusst oder unbewusst unklar gestaltet sind und eine Kontrolle erschweren oder verhindern (Einzelgängertum!).

In diesen oder ähnlichen Fällen ist zumeist durch eine Änderung der Organisationsstruktur Abhilfe möglich. Tragen Sie zur Schaffung von klaren und transparenten Arbeitsabläufen bei, indem Sie Ihr Organisationsreferat, das nicht immer über das erforderliche Detailwissen verfügen kann, entsprechend informieren.

Auch innerhalb von Arbeitseinheiten müssen die Arbeitsabläufe so transparent gestaltet werden, dass Korruption gar nicht erst entstehen kann.

Eine weitere Möglichkeit Gefahrenpunkte auszuschalten ist ein regelmäßiger Austausch der Beschäftigten auf besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsplätzen. Dies geht nicht ohne Ihre Bereitschaft! Zwar ist die Rotation in der Regel mit einem zeitweise etwas höheren Arbeitsaufwand (Einarbeitungszeit!) verbunden, bedenken Sie aber, dass eine derartige Maßnahme auch Ihrem persönlichen Schutz dient.

8. Lassen Sie sich zum Thema Korruptionsprävention aus- und fortbilden.

Wenn Sie in einem korruptionsgefährdeten Bereich tätig sind, nutzen Sie die Angebote der Dienststelle, sich über Erscheinungsformen, Gefahrensituationen, Präventionsmaßnahmen, strafrechtliche sowie dienst- oder arbeitsrechtliche Konsequenzen von Korruption aus- und fortbilden zu lassen. Dabei werden Sie lernen, wie Sie selbst Korruption verhindern können und wie Sie reagieren müssen, wenn Sie korrumpiert werden sollen oder Korruption in Ihrem Arbeitsumfeld entdecken. Aus- und Fortbildung werden Sie sicher machen, mit dem Thema Korruption in der richtigen, gesetzestreuen Weise umzugehen.